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   OLG Düsseldorf, 04.02.1991 - 3 Ws 48/91, 3 Ws 56/91   

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https://dejure.org/1991,7080
OLG Düsseldorf, 04.02.1991 - 3 Ws 48/91, 3 Ws 56/91 (https://dejure.org/1991,7080)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.02.1991 - 3 Ws 48/91, 3 Ws 56/91 (https://dejure.org/1991,7080)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Februar 1991 - 3 Ws 48/91, 3 Ws 56/91 (https://dejure.org/1991,7080)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1766 (Ls.)
  • MDR 1991, 889
  • DtZ 1991, 254
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 05.05.2015 - 2 Ws 158/15

    Nachholung der Strafvollstreckung bei legaler Rückkehr eines ausgewiesenen

    Dementsprechend ist es anerkannt, dass die Nachholung der Vollstreckung auch dann zulässig ist, wenn der Verurteilte nach aufenthaltsrechtlichen Maßstäben erlaubt nach Deutschland zurückkehrt (OLG Köln OLGSt StPO § 456a Nr. 9; OLG Düsseldorf MDR 1991, 889; Graalmann-Scheerer a.a.O.).
  • OLG Hamm, 14.02.2008 - 5 Ws 45/08

    Nachholung; Vollstreckung; Rückkehr; Freiwilligkeit

    Erforderlich ist jedoch die Freiwilligkeit der Rückkehr (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1991, 889; OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 1996, 93).

    Die Nachholung der Strafvollstreckung ist nämlich auch dann zulässig, wenn der ausländische Verurteilte legal nach Deutschland zurückkehrt (zu vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1991, 889).

  • OLG München, 24.10.2013 - 1 Ws 915/13

    Strafvollstreckung: Verstoß gegen EU-Recht bei Anordnung der Nachholung der

    Die Nachholung der Vollstreckung ist auch dann zulässig, wenn der Verurteilte erlaubt nach Deutschland zurückkehrt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 13.12.2012 in NStZ-RR 2013, 178; OLG Düsseldorf in MDR 1991, 889 und NStE Nr. 4 zu § 456 a StPO; Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 456 a Rn.12).
  • LG Braunschweig, 16.06.2005 - 50 StVK 497/05

    Abschiebung; Ausländerbehörde; ausländischer Verurteilter; Ausweisung;

    Das Absehen von der weiteren Vollstreckung im Falle der Verurteilung hat lediglich vorläufigen Charakter und bedeutet keinen Verzicht auf den staatlichen Vollstreckungsanspruch, da die Vollstreckung im Fall der Rückkehr bis zur Vollstreckungsverjährung nachgeholt werden kann, wobei es keine Rolle spielt, ob der Verurteilte nach den ausländerrechtlichen Vorschriften erlaubt oder unerlaubt erneut in das Bundesgebiet einreist (Kammergericht, aaO, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.1991, - 3 Ws 48/91, 3 Ws 56/91, DtZ 1991, 254).

    Diese Situation ändert sich aber grundlegend, wenn der Verurteilte freiwillig zurückkehrt: Dann unterwirft er sich erneut der Rechts- und Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland und muss mit anderen verurteilten Straftätern in vergleichbarer Situation gleichgestellt werden, und zwar auch bezüglich des nicht verbüßten Teils der Strafe (OLG Düsseldorf, DtZ 1991, 254, OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.11.2000, - 3 VAs 45/00, NStZ-RR 2001, 93 sowie Beschluss vom 22.03.1995 - 3 Ws 207/95).

  • OLG Köln, 13.12.2012 - 2 Ws 861/12

    Zulässigkeit der Nachholung der Vollstreckung auch nach Absehen von der

    Diese ist hiervon unabhängig; vielmehr ist sie auch dann zulässig, wenn der ausländische Verurteilte erlaubt nach Deutschland zurückkehrt (OLG Düsseldorf in MDR 1991, 889 und NStE Nr. 4 zu § 456 a StPO; Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 456 a Rdn. 12).
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